Eine Wirtschaftsaktivität ist dann konform zur EU-Taxonomie, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
– „Taxonomy Eligibility“: die wirtschaftliche Tätigkeit ist taxonomiefähig, d.h. leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und ist gemäß Anhang 1 der EU-Taxonomie u.a. einer der folgenden Kategorien zugeordnet: Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie, Stromerzeugung aus Windkraft, Stromerzeugung aus Wasserkraft, Speicherung von Strom oder Installation, Wartung und Reparatur von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.